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Übersicht

Auf dieser Seite werden die wesentlichen Aspekte für die Barrierefreiheit von Webangeboten dargestellt und auf technische Lösungen im Kontext des Landratsamtes Mittweida eingegangen.......

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BITV

Für Websites der Behörden der Bundesverwaltung wird als Konsequenz aus der Gleichstellung behinderter Menschen die Barrierefreiheit durch die Barrierefreie- Informationstechnik- Verordnung (BITV) gesetzlich vorgeschrieben. Bereits ab 2005 sollen alle Zugangspfade zu den Angeboten die Anforderungen der Priorität I dieser Verordnung erfüllen. Folgende Links verweisen auf diese Verordnung im Originaltext. In Anlage 1 sind die Anforderungen beschrieben.

Für die Zertifizierung von Barrierefreiheit bei den Websites wurden seitens des Gesetzgebers keine Festlegungen benannt. Es gibt aber Zertifizierungstools und Siegel, die sich u.a. auf die BITV beziehen. Demzufolge ist eine Prüfung mit solchen Tools und Erfüllung deren Anforderungen als grundlegende Qualitätssicherung anzustreben.

Internationale Richtlinien

  • http://www.w3.org/WAI/
    Das W3C als zentrales und unabhängiges Gremium des WWW stellt mit der WAI (Web Accessibility Initiative) die wichtigsten Richtlinien auf. Zur WAI gibt es die Versionen 1.0 und 2.0, die jeweils selbst nochmal Abstufungen aufweisen.
  • Bundesregierung der USA "Section 508"

Was ist

barrierefrei bedeutet (Expertenmeinungen):

  • "Mit Rücksichtnahme auf einzelne Gruppen hat barrierefreies Webdesign nach Markus Angermeiers Meinung nichts zu tun. Für ihn bedeutet es schlicht medienunabhängiges Publizieren. Egal womit die Nutzer zugreifen, mit Drucker, Handy, Suchmaschine oder einer Software, die aus einer Webseite quasi ein Hörspiel macht – alle sollten die Webseite mit den Mitteln lesen können, die ihnen zur Verfügung stehen".
  • Deshalb sagt der Kreativdirektor der Berliner Agentur Aperto: "Barrierefreies Web-Design baut nicht eine Rollstuhlrampe ins Netz, sondern macht den Eingang ebenerdig und flach für alle. Das ist möglich geworden, seit es bessere Browser gibt und Techniken, um Inhalt und Layout zu trennen".

barrierefrei bewirkt:

  • Verbesserung der Nutzbarkeit bzw. Ermöglichung der Nutzbarkeit von Informations- und DL-Angeboten für behinderte Menschen
  • Verbesserung der Nutzbarkeit bzw. Ermöglichung der Nutzbarkeit unter einschränkenden Umgebungsbedingungen (Lichtverhältnisse, ältere Geräte, Geräte mit eingeschränkten Darstellungsmöglichkeiten > PDA/Handy)
  • gesundheitsschonendere Bedienung von Angeboten
  • BI-konforme Inhalte haben bei gleichbleibenden funktionalen und visuellem Anspruch nachweislich geringere Ladezeiten und geringeren Speicherbedarf (bei konsequentem CSS-Einsatz oftmals Faktor 3) und sind damit kostensparend.

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